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  • Marisa Kurz
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  • 08.12.2023

Zweitstudium Medizin

Drei Prozent der Medizinstudienplätze (und auch der Studienplätze in anderen NC-Fächern) werden an Bewerber vergeben, die bereits einen Studienabschluss aus Deutschland haben. Hier findet ihr alle wichtigen Infos rund um die Bewerbung und die Möglichkeit der Anrechnungen von Studienleistungen aus dem vorherigen Studium.

 

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Wer bereits einen Hochschulabschluss in Deutschland erworben hat und noch Medizin studieren möchte, der bewirbt sich um ein sogenanntes Zweitstudium. Bei der Bewerbung zählen nicht Abiturnote oder Wartesemester, sondern eine Messzahl, die aus der Note des ersten Uniabschlusses und den Gründen für die Aufnahme des Zweitstudiums „errechnet“ wird.


Für die Abschlussnoten vergibt Hochschulstart, die zentrale Vergabestelle der Medizinstudienplätze, folgende Punktzahlen: einen Punkt für eine vier, zwei Punkte für eine drei, drei Punkte für eine zwei und vier Punkte für eine eins. Auf der Homepage von Hochschulstart kann man nachsehen, wie viele Punkte die Zweitstudiums-Bewerber in den letzten Jahren gebraucht haben, um einen Medizinstudienplatz zu bekommen. Hier fällt sofort auf, dass die Punkte für den Abschluss allein nicht für eine Zulassung zum Medizinstudium reichen. Im Wintersemester 2015/16 brauchte man zum Beispiel zehn Punkte.


Wenn man für die Bestnote im vorherigen Studium maximal vier Punkte bekommt – woher kommen dann die restlichen Punkte? Die anderen Punkte werden den Bewerbern für ihre Gründe zur Aufnahme eines Medizinstudiums angerechnet. Die Gründe, die Hochschulstart anrechnet, sind in die Kategorien wissenschaftliche, zwingende berufliche, besondere berufliche, sonstige berufliche und sonstige Gründe eingeteilt. In folgendem Merkblatt ist ausführlich erklärt, für welche Art von Gründen man wie viele Punkte bekommen kann: hochschulstart.de


So bekommt man beispielsweise für „zwingende berufliche Gründe“ neun Punkte, für „wissenschaftliche Gründe“ sieben, neun oder elf Punkte. Für „besondere berufliche Gründe“ sieben Punkte, für „sonstige berufliche Gründe“ vier Punkte und für „sonstige Gründe“ einen Punkt. Die Punkte für verschiedene Gründe können nicht zusammengerechnet werden. Wer rechnen kann, stellt fest, dass man irgendeine Art von wissenschaftlichem oder beruflichem Grund vorweisen muss, um ausreichend Punkte für eine Zulassung zu erreichen.


Schön und gut. Aber was kann man sich unter diesem Punktesystem genau vorstellen? Einen „zwingenden beruflichen Grund“ kann zum Beispiel ein abgeschlossener Zahnmediziner geltend machen, der Mund-Kiefer-Gesichtschirurg werden möchte und dafür noch Humanmedizin studieren muss. Eine meiner Kommilitoninnen ist Zahnmedizinerin und ist genau über diesen Weg ins Studium gekommen.


Ich selbst – und auch einige Bekannte von mir – haben bei der Bewerbung wissenschaftliche Gründe geltend gemacht. Ich bin studierte Biochemikerin (M. Sc.) und Philosophin (B. A.) und konnte recht leicht einen wissenschaftlichen Bezug zu meinem vorherigen Studium herstellen. In meinem Begründungsschreiben habe ich mit meinem Interesse an biomedizinischer Forschung und Medizinethik argumentiert und meine Erfahrung in diesen Bereichen beschrieben. Ich kenne einige andere Studenten mit Masterabschlüssen in verwandten naturwissenschaftlichen Fächern, denen wissenschaftliche Gründe angerechnet wurden. Ich kenne auch Studenten, die mit „nur“ einem Bachelorabschluss einen Platz bekommen haben. Wir alle haben sieben Punkte für unsere wissenschaftlichen Gründe bekommen. Zusammen mit der Abschlussnote reicht das für einen Studienplatz. Eine Kommilitonin, die promovierte Naturwissenschaftlerin ist, hat neun Punkte bekommen. Auch über andere verwandte Fächer wie z. B. Psychologie lässt sich leicht ein Bezug herstellen. Bewerber aus technischen Fächern können zum Beispiel mit Medizintechnik argumentieren.


Will man wissenschaftliche Gründe geltend machen, muss man im Rahmen der Bewerbung ein Begründungsschreiben an die Hochschule der ersten Wahl schicken. Die Hochschule prüft die Gründe und vergibt die Punktzahl. Die Bewerbung zum Zweitstudium läuft ansonsten über die Homepage von Hochschulstart.


Kommt man aus einem Fach, mit dem sich nicht so leicht ein wissenschaftlicher Bezug zum Medizinstudium herstellen lässt, bietet sich es an, mit beruflichen Gründen zu argumentieren. Kommilitonen haben mir erzählt, dass die Mitarbeiter von Hochschulstart und auch die von den Unis vehement behaupten, dass es unglaublich schwer ist, einen Studienplatz für ein Zweitstudium zu bekommen, wenn man nicht aus einem verwandten Fach kommt. Meiner subjektiven Einschätzung nach wurden an meiner Hochschule nicht alle Zweitstudiumsplätze vergeben, ich habe dies allerdings nicht von offizieller Seite bestätigen lassen. Allerdings kenne ich sehr wohl Studenten, die aus fachfremden Bereichen ins Medizinstudium gekommen sind. Zum Beispiel Wirtschaftswissenschaftler, die etwa mit Medizincontrolling oder Gesundheitsökonomie argumentiert haben


Für die Bewerbung zum Zweitstudium Medizin sind unbedingt die Bewerbungsfristen zu beachten: Wer nach dem 15. Januar eines Jahres das Erststudium abschließt, gilt bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium zum folgenden Wintersemester als „Neu-Abiturient“ und muss sich bis zum 15. Juli bewerben. Wer vor dem 16. Januar eines Jahres das Erststudium abschließt, gilt als „Alt-Abiturient“; es gilt also der 31. Mai als letzter Bewerbungstermin. Zum Sommersemester gilt für alle Bewerber der 15. Januar als Bewerbungstermin.


Hat es mit der Bewerbung zum Zweitstudium geklappt, kann man natürlich versuchen, sich Leistungen aus dem vorherigen Studium anrechnen zu lassen. Die Anrechnung erfolgt immer durch das jeweilige Landesprüfungsamt (LPA). Bevor man zum LPA marschiert, ist es aber sinnvoll, die Leistungen von den jeweiligen Dozenten der einigen Uni prüfen zu lassen. Die Dozenten können dann eine sogenannte „Äquivalenzbescheinigung“ ausstellen, die man beim LPA abgeben kann. Das erleichtert die Anrechnung erheblich. Bei Studierenden aus fachfremden Bereichen kann man sein Glück zumindest bei beim vorklinischen Wahlfach probieren. Falsche Hoffnungen sollte man sich bei den Anrechnungen allerdings nicht machen: die Anrechnungen entzerren das Studium, verkürzen es aber in der Regel aber nicht – in meinen Fall auch nicht mit einem Master in Biochemie.
Alle weiteren Infos findet ihr unter: hochschulstart.de

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