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  • Sarah Lesche, ergänzt von Julian Jürgens
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  • 14.02.2008

Wichtige Infos zur Famulatur

Während der Famulatur schnuppern die meisten zukünftigen Ärzte das erste Mal richtig Praxisluft. Was es zu beachten gilt, darüber informiert euch dieser Artikel.

Foto: Jupiterimages

Famulatur-Regelungen

Bis zum PJ sind nach neuer Approbationsordnung insgesamt vier Monate (=120 Tage) Famulatur abzuleisten. Dabei muss

Allerdings ist es nach Auskunft von Dr. Ritter aus dem Studiendekanat nicht mehr möglich, in einem Institut (z.B. Pathologie) zu famulieren. [Ergänzung 2/08: Im Informationsbogen des Landesprüfungsamtes Halle steht, dass es doch möglich sei, in der Pathologie zu famulieren. Doch wird diese Famulatur auf den Wahlmonat angerechnet, kann also weder in den 2 Monaten Klinik-Famulatur noch in dem Monat Praxis-Famulatur gemacht werden.]

 

Splitten der Famulaturen

Die Famulaturen können in maximal fünf Abschnitte unterteilt werden, von denen der kürzeste mindestens zwei Wochen umfassen muss (Auskunft Landesprüfungsamt Halle). Das LPA weist weiter darauf hin, dass die Famulatur nach Möglichkeit in größeren, zusammenhängenden Abschnitten abgeleistet werden sollte, um einen differenzierten Einblick in die ärztliche Tätigkeit zu erhalten. Dass dies aber angesichts der mit Klausuren und Praktika ohnehin schon zugeplanten Semesterferien reichlich kompliziert wird, interessiert die bürokratische Obrigkeit zum Leidwesen der Studenten kaum.

Den Nachweisbogen für die Famulatur erhaltet ihr im Studiendekanat. Wichtig ist dabei zu wissen, dass das Datum der Ausstellung NICHT VOR dem Datum der Beendigung der Famulatur liegen darf.

 

Famulatur im Ausland

Solltet ihr eine Famulatur im Ausland planen oder euch nicht sicher sein, ob eure Arbeit in einer medizinischen Einrichtung als Famulatur angerechnet wird, fragt sicherheitshalber beim LPA in Halle nach:

Frau Gutzeit (Sachbearbeiterin für MD)
Landesprüfungsamt Halle
Neustädter Passage 15
06122 Halle
Tel.: 0345 / 691 23 82
Fax : 0345 / 691 22 6

Diese Informationen sind ohne Gewähr zusammengestellt worden - informiert euch in fraglichen Fällen (Famulatur im Ausland, Splitten in kleinere Einheiten, Famulatur in Instituten) immer selbst noch einmal vorher beim Landesprüfungsamt, um Überraschungen bei der Anerkennung der Famulaturen zu vermeiden!

Stand: Februar 2005, ergänzt Februar 2008

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