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  • Mona Herz
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  • 27.05.2014

Was man im Medizinstudium nicht lernt: 2. Krankschreibungen

Krankschreiben oder nicht Krankschreiben, das ist hier die Frage ...

 

Kranke Frau - Foto: Fotolia.com/detailblick

Foto: Fotolia.com/detailblick

 

Ein weitere Schwierigkeit, die im Studium nahezu ausgeschlossen wird, ist die korrekte Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbestätigung (AU). Oder weißt du, wann wer wie lange krank geschrieben wird?

Eigentlich würde man denken, dass sich die Länge der Krankschreibung maßgeblich aus der Erkrankung sowie aus den individuellen Faktoren, wie Alter, Beruf oder ähnlichem zusammensetzt. Wenn man aber selbst Patient ist, kommt einem das eher wie ein Roulette vor, in dem jeder Arzt seine ganz eigenen Spielregeln hat.

Der eine Hausarzt hält eine Erkältung für eine ernstzunehmende Erkrankung, die unauskuriert mindestens eine Myokarditis mit sich zieht und schreibt seine schnupfenden Patienten gerne mal 14 Tage krank, während der arbeitgeberfreundliche Arzt solche Bagatellerkrankungen keineswegs mit einer Arbeitsunfähigkeit  in Verbindung bringt.

Aber was ist denn jetzt richtig? Zum Glück leben wir in Deutschland und es gibt hierfür eine Richtlinie: „Die Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V“ Es ist zu empfehlen vor dem vollständigen Lesen der Richtlinie einen Kurs in hypotaktischem Satzbau mit elaboriertem Sprachstil zu besuchen. Falls der Kurs ausgebucht ist oder du keine Zeit hast, beachte beim Krankschreiben vor allem an was der Patient leidet und inwieweit die aktuell ausgeübte Arbeit des Patienten damit durchführbar ist. Außerdem solltest du nicht vergessen, die psychosozialen Kontextfaktoren wie beispielsweise Mobbing in Betracht zu ziehen sowie die sogenannte AU-Biographie, also wie oft jemand schon krankgeschrieben war. Wenn du alles beachtet hast, dann schreibe den Patienten einfach solange krank, wie du es für richtig hältst.

Falls du Schönheitschirurg werden willst, der ausschließlich nicht medizinisch indizierte Eingriffe vornimmt, musst du dich damit weniger beschäftigen, denn bei nicht krankheitsbedingten Eingriffen gelten die allgemeinen Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien nicht. Auch wenn ein Patient nach einer Fettabsaugung lieber zu Hause bleiben sollte, bekommt er keine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung sondern muss Urlaub nehmen.


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