Zurück zu Lern- und Prüfungstipps
  • Übersicht
  • |
  • Ines Elsenhans
  • |
  • 14.02.2013

Große Prüfungen im Medizinstudium

Seit der letzten Änderung der ärztlichen Approbationsordnung (AO) müssen alle Medizinstudenten drei Examina bestehen, um den Arztberuf ausüben zu können. Das Physikum bleibt ohne eine Veränderung bestehen, während das "Hammerexamen", das früher eine einzige große Prüfung war, in zwei gesonderte Prüfungen aufgeteilt wurde. Hier findest du Infos darüber, wie sich diese Prüfungen entwickelt haben, und was sich seit der neuen AO verändert hat.

 

Foto: Thomas Möller, Thieme

 

Welche Prüfungen gibt es? Im Medizinstudium gibt es seit der letzten Änderung der ärztlichen Approbationsordnung im Jahre 2012 drei große Prüfungen zu bestehen. Das Physikum, das am Ende der Vorklinik in schriftlicher wie in mündlicher Form abgelegt wird, bezeichnet man als 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung. Neu ist, dass nach dem 10. Semester der 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung folgt, der in schriftlicher Form vor dem PJ absolviert werden muss. Im Anschluss an das PJ ist dann der 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung in mündlicher Form abzulegen. Die im Studentenjargon als "Hammerexamen" bezeichnete Prüfung, die früher den 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach dem PJ ausmachte, wurde in zwei Prüfungen aufgeteilt. Der Vorteil dieser Änderung besteht darin, dass man mit besseren theoretischen Kenntnissen in das PJ eintritt und diese gleich praktisch umsetzen kann. Ein weiteres Problem der alten Regelung war, dass viele Studenten enorme Probleme hatten, während des PJs die für das Bestehen des schriftlichen Teils des "Hammerexamens" erforderlichen Stoffmassen zu lernen.

 

Physikum

Das Physikum ist der 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung. Es ist an zwei Tagen, jeweils in vier Stunden, in schriftlicher Form, zu absolvieren und besteht aus 320 Antwort-Wahl-Aufgaben ("Multiple-Choice-Fragen" bzw. "MC-Fragen"). Die Prüfungsfragen werden vom Mainzer Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erstellt und ausgewertet und sind folgendermaßen eingeteilt:

 

2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung

 

 

3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung

Der 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung besteht aus einer mündlich-praktischen abzulegenden Prüfung, die an zwei Tagen abzuleisten ist. Es dürfen maximal 4 Prüflinge bei einer Prüfungszeit von mindestens 45, maximal 60 Minuten, geprüft werden. Der mündlich-praktische Teil der Prüfung ist patientenorientiert und auf Fragestellungen der Inneren Medizin, Chirurgie und auf dem Gebiet, in der der Prüfer seine praktischen Ausbildung gemacht hat, bezogen. Vor der Prüfung ist die Prüfungskommission dazu angewiesen dem Prüfling einen oder mehrere Patienten für eine Anamnese und zur Untersuchung zuzuweisen. Der Prüfling muss einen Bericht anfertigen, in den er Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und eine Epikrise des/der Patienten aufzeigt. Der vom Prüfling angelegte Bericht muss von einem Mitglied der Prüfungskommission gegengezeichnet und am Prüfungstermin vorgelegt werden. Der Bericht ist Gegenstand der Prüfung und fließt in die Bewertung mit ein.

 

Die neue AO 2012

Kurze Übersicht über die Änderungen in der neuen AO 2012: Änderungen ab dem 24. Juli 2012

Änderungen der Prüfungsstruktur ab August 2013

Änderungen der Famulatur und des einmonatigen Blockpraktikums der Allgemeinmedizin ab Oktober 2013

 

Weitere Informationen

Falls ihr jetzt einen Famulaturplatz in der Allgemeinmedizin sucht, dann könnt ihr das zum Beispiel mithilfe der neuen Famulaturbörse der DEGAM machen:

Hilfe bei Famulatursuche Allgemeinmedizin:

www.degam-famulaturboerse.de 

Unter diesem Link findet ihr die Veränderungen der neuen AO im Detail:

Die neue Approbationsordnung 2012


Schlagworte

Mehr zum Thema

Lernhilfe: Die wichtigsten Eselsbrücken fürs Medizinstudium

Artikel: Mein Start in den Lernplan

Artikel: Mit cleveren Lerntipps zum Ziel: Lerne effektiv und erfolgreich für deine Prüfungen