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- Ines Elsenhans
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- 14.02.2013
Große Prüfungen im Medizinstudium
Seit der letzten Änderung der ärztlichen Approbationsordnung (AO) müssen alle Medizinstudenten drei Examina bestehen, um den Arztberuf ausüben zu können. Das Physikum bleibt ohne eine Veränderung bestehen, während das "Hammerexamen", das früher eine einzige große Prüfung war, in zwei gesonderte Prüfungen aufgeteilt wurde. Hier findest du Infos darüber, wie sich diese Prüfungen entwickelt haben, und was sich seit der neuen AO verändert hat.
Welche Prüfungen gibt es? Im Medizinstudium gibt es seit der letzten Änderung der ärztlichen Approbationsordnung im Jahre 2012 drei große Prüfungen zu bestehen. Das Physikum, das am Ende der Vorklinik in schriftlicher wie in mündlicher Form abgelegt wird, bezeichnet man als 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung. Neu ist, dass nach dem 10. Semester der 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung folgt, der in schriftlicher Form vor dem PJ absolviert werden muss. Im Anschluss an das PJ ist dann der 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung in mündlicher Form abzulegen. Die im Studentenjargon als "Hammerexamen" bezeichnete Prüfung, die früher den 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach dem PJ ausmachte, wurde in zwei Prüfungen aufgeteilt. Der Vorteil dieser Änderung besteht darin, dass man mit besseren theoretischen Kenntnissen in das PJ eintritt und diese gleich praktisch umsetzen kann. Ein weiteres Problem der alten Regelung war, dass viele Studenten enorme Probleme hatten, während des PJs die für das Bestehen des schriftlichen Teils des "Hammerexamens" erforderlichen Stoffmassen zu lernen.
Physikum
Das Physikum ist der 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung. Es ist an zwei Tagen, jeweils in vier Stunden, in schriftlicher Form, zu absolvieren und besteht aus 320 Antwort-Wahl-Aufgaben ("Multiple-Choice-Fragen" bzw. "MC-Fragen"). Die Prüfungsfragen werden vom Mainzer Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erstellt und ausgewertet und sind folgendermaßen eingeteilt:
- Am ersten Tag gibt es 80 Fragen zur Physik für Mediziner und Physiologie sowie 80 Fragen zur Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie.
- Am zweiten Tag gibt es 100 Fragen zur Biologie für Mediziner und Anatomie sowie 60 Fragen zur Grundlagen der medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie.
2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung
- Der 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung ist an drei Tagen, jeweils in fünf Stunden, in schriftlicher Form zu absolvieren. Diese Prüfung besteht ebenfalls aus 320 Antwort-Wahl-Aufgaben.
Abgefragt werden:
- Die wichtigsten Krankheitsbilder und deren Terminologie
- Gesundheitsstörungen (besonders: Beschwerden, Symptome und Befunde)
- Einzelfächer und Querschnittsbereiche werden nicht berücksichtigt, weil die entsprechenden Leistungsnachweise von den Fakultäten selbst ausgestaltet werden.
- Der Schwerpunkt im 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung liegt auf den Fallstudien. Die enthaltenen Fälle werden darin fachübergreifend behandelt. Mehr als die Hälfte der 320 Prüfungsfragen wird an solchen Fallstudien ausgerichtet.
3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung
Der 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung besteht aus einer mündlich-praktischen abzulegenden Prüfung, die an zwei Tagen abzuleisten ist. Es dürfen maximal 4 Prüflinge bei einer Prüfungszeit von mindestens 45, maximal 60 Minuten, geprüft werden. Der mündlich-praktische Teil der Prüfung ist patientenorientiert und auf Fragestellungen der Inneren Medizin, Chirurgie und auf dem Gebiet, in der der Prüfer seine praktischen Ausbildung gemacht hat, bezogen. Vor der Prüfung ist die Prüfungskommission dazu angewiesen dem Prüfling einen oder mehrere Patienten für eine Anamnese und zur Untersuchung zuzuweisen. Der Prüfling muss einen Bericht anfertigen, in den er Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und eine Epikrise des/der Patienten aufzeigt. Der vom Prüfling angelegte Bericht muss von einem Mitglied der Prüfungskommission gegengezeichnet und am Prüfungstermin vorgelegt werden. Der Bericht ist Gegenstand der Prüfung und fließt in die Bewertung mit ein.
Die neue AO 2012
Kurze Übersicht über die Änderungen in der neuen AO 2012: Änderungen ab dem 24. Juli 2012
- Ein neuer grundlegender Teil der Prüfung und Ausbildung ist die Ärztliche Gesprächsführung.
- Einen neuen Querschnittsbereich bildet die Schmerzmedizin.
- Die Fehltage im praktischen Jahr sind in Ausnahmefällen auf 30 Fehltage erhöht worden.
- Der Krankenpflegedienst kann auch in einer Rehabilitationseinrichtung abgeleistet werden.
- In Zukunft können z.B. Bundesfreiwilligendienst oder der Jugendfreiwilligendienst angerechnet werden.
- Die Famulatur kann auch in einer Rehabilitationseinrichtung abgeleistet werden.
Änderungen der Prüfungsstruktur ab April 2013 - Die Universitäten müssen für das PJ ein Logbuch erstellen und die Ausbildung während des PJs evaluieren. Die Studierenden können ihr PJ weiterhin in den Unikrankenhäusern ihrer Heimatuniversität oder deren Lehrkrankenhäusern absolvieren. Sie können aber auch ein anderes Universitätskrankenhaus oder dessen Lehrkrankenhäuser für das Absolvieren ihres PJs auswählen.
Änderungen der Prüfungsstruktur ab August 2013
- Für Studierende, die ihr PJ im August 2013 beginnen, gilt noch die alte Approbationsordnung, d.h. die ganze Prüfung ("Hammerexamen") muss noch nach dem PJ abgelegt werden.
Änderungen der Famulatur und des einmonatigen Blockpraktikums der Allgemeinmedizin ab Oktober 2013
- Eine einmonatige Famulatur in einer hausärztlichen Versorgungeinrichtung wird Pflicht.
- Das Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin dauert statt einer jetzt zwei Wochen.
Weitere Informationen
Falls ihr jetzt einen Famulaturplatz in der Allgemeinmedizin sucht, dann könnt ihr das zum Beispiel mithilfe der neuen Famulaturbörse der DEGAM machen:
Hilfe bei Famulatursuche Allgemeinmedizin:
Unter diesem Link findet ihr die Veränderungen der neuen AO im Detail:
Die neue Approbationsordnung 2012