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  • Vanessa Napierski
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  • 20.05.2015

Diese Formalitäten musst du nach dem Studium erledigen

Scheinbar endlose Jahre des Paukens und Bücherwälzens liegen hinter dir und nun hältst du es stolz in den Händen: Das Examenszeugnis. Doch bevor du als Arzt richtig durchstarten kannst, solltest du einige Formalitäten beachten. Welche das sind und woran du außerdem denken solltest, erfährst du hier.

Foto: Vario Images

Erteilung der Approbation


Sobald dir das Examenszeugnis zugeschickt wurde, kannst du beim zuständigen Landesprüfungsamt (LPA) die Approbation beantragen. Ohne diese kannst du in Deutschland nicht ärztlich tätig sein. Zuständig ist das Prüfungsamt, bei dem du die Prüfung abgelegt hast.

Zum Approbationsantrag gehören:
• der ausgefüllte Antragsvordruck
• ein tabellarischer Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift)
• deine Geburtsurkunde (Original und Kopie)
• dein Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie)
• ein Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 (nicht älter als 3 Monate)
• eine Ärztliche Bescheinigung (Vordruck)
• dein Examenszeugnis (Original und Kopie)

Die Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung des Antrages liegen zwischen 80 und 250 Euro.
Fragen beantwortet das jeweilige Landesprüfungsamt.

 

Meldung bei der Ärztekammer & Arztausweis


Als Arzt bist du verpflichtet dich bei der zuständigen Ärztekammer zu melden und den entsprechenden Kammerbeitrag zu entrichten. Zuständig ist die Ärztekammer des Bundeslandes, in dem du deinen Erstwohnsitz hast. Du solltest dich spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn dort melden. Bei Tätigkeitsaufnahme in einem anderen Bundesland zählt der Standort des Arbeitgebers und du musst die Ärztekammer wechseln. Das ist unproblematisch und online möglich.

Auf Antrag erhältst du einen Arztausweis. Mit diesem kannst du dich als Arzt ausweisen, rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke kaufen und elektronisch Fortbildungspunkte sammeln. Als Mitglied der Ärztekammer erhältst du regelmäßig das Deutsche Ärzteblatt sowie das regionale Ärzteblatt.

 

Meldung beim Ärztlichen Versorgungswerk


Für die Altersvorsorge von Ärzten ist nicht die Deutsche Rentenversicherung zuständig, sondern das Ärztliche Versorgungswerk. Es sichert neben der Alters-, auch die Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder.
Vor dem Berufseintritt solltest du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und dich beim Ärztlichen Versorgungswerk melden. Der Befreiungsantrag ist unkompliziert und kann per E-Mail gestellt werden. Bei Fragen hilft dir die Ärztekammer gerne weiter 

 

Bewerbung


Für Stellen in beliebten Kliniken oder Großstädten wie München, Berlin oder Hamburg lohnt es sich, schon im letzten PJ-Tertial Bewerbungen loszuschicken oder persönlich abzugeben. Sofern du schon vor dem PJ weiß, welches Fachgebiet Du anstrebst, solltest du die Tertiale entsprechend planen. Wer dem Chef aus dem PJ in positiver Erinnerung geblieben ist, hat deutlich bessere Chancen auf die nächste freie Stelle. Für alle anderen gilt es, Bewerbungen an die Wunschkliniken loszuschicken. Das kann entweder postalisch oder per E-Mail erfolgen. Initiativbewerbungen können erfolgreich sein, auch wenn keine Stelle ausgeschrieben ist. Oft lohnt sich vorab ein Anruf im Chefsekretariat um zu erfahren, ob es Vakanzen gibt und wie das Bewerbungsprocedere abläuft.

Zu den Bewerbungsunterlagen gehört ein Anschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Examenszeugnis und Approbationsurkunde und eventuell vorhandener PJ-Zeugnisse. Tipp: Versetze dich in die Lage des Chefs. Er möchte kurz und knapp wissen, wen er vor sich hat und warum du gerade in seiner Klinik und in seinem Fachgebiet arbeiten möchtest. Auf diese Fragen solltest du auch im Vorstellungsgespräch gefasst sein. Viele Kliniken laden zu einer eintägigen Hospitation ein. So hast du die Gelegenheit, das Haus und die Kollegen kennenzulernen und bekommst eine realistische Einschätzung vom Betriebsklima und den Arbeitsbedingungen.

Weitere Infos zum Thema Bewerbung findest du auf den Bewerbungs-Coach Seiten

 

Kliniken und Arbeitsmöglichkeiten


Die Frage nach dem besten Arbeitgeber kann nicht pauschal beantwortet werden. Ehrgeizige Forschertypen sind an der Uniklinik gut aufgehoben. Demgegenüber bieten kommunale oder kirchliche Häuser eine breite und bodenständige klinische Tätigkeit. Private Klinikkonzerne verfolgen wirtschaftliche Interessen, sorgen aber für einen organisierten Wissenstransfer.

Die Vorteile der Uniklinik liegen in Forschungs- und Karrieremöglichkeiten und in der Vergütung. Die Krankheitsbilder sind oft eindrucksvoll und die Therapiemöglichkeiten auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand. Forschung und Lehre müssen mit der ärztlichen Tätigkeit „unter einen Hut“ gebracht werden. Dadurch entstehen schnell Überstunden oder eine Verlagerung patientenferner Aufgaben in die Freizeit.

An peripheren Häusern gibt’s meist eine solide Grundausbildung, da die Assistenten schnell „dienstfähig“ gemacht werden müssen. Kolibris sieht man selten und die Vergütung liegt unter der der Unikliniken. Da häufig nicht alle ärztlichen Stellen besetzt sind können auch hier Überstunden anfallen. Die Arbeitsatmosphäre ist oft familiärer als an der eher anonymen Uniklinik, was einen nicht unerheblichen „Wohlfühlfaktor“ darstellen kann.

Private Klinikkonzerne stellen den wirtschaftlichen Erfolg in den Vordergrund. Kostenersparnis und Effizienz sind wichtig und delegierbare Aufgaben (Blutentnahmen, Verwaltungstätigkeiten etc.) werden nicht selten von Arztassistenten übernommen. Forschungsaktivitäten sind eher selten. Fort-und Weiterbildungen werden häufig zentral durch den Mutterkonzern organisiert.

 

Ärztliche Weiterbildung


Vor Beginn der Facharztausbildung solltest du einen Blick in die Weiterbildungsordnung werfen. Dort erfährst du, was dich in der Ausbildung erwartet, wie lange sie dauert und wo sie abgeleistet werden kann. Die Ausbildung zum Facharzt erfolgt üblicherweise in Vollzeit und ganztägig. Teilzeit ist möglich, aber dann verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend. Jedes Bundesland hat seine eigene Weiterbildungsordnung, obwohl sich diese nicht wesentlich voneinander unterscheiden.

Vor Aufnahme einer Tätigkeit als Assistenzarzt solltest du dich vergewissern, dass der Chef über die entsprechende Weiterbildungsbefugnis verfügt und die Ausbildungsstätte als solche zugelassen ist. Ist dies nicht der Fall, werden dir die abgeleisteten Zeiten bzw. Tätigkeiten nicht angerechnet.
Die absolvierten Weiterbildungsinhalte werden in einem speziellen „Logbuch“ dokumentiert und am Ende des Ausbildungsabschnitts in Form eines Weiterbildungszeugnisses bescheinigt. Das Zeugnis ist Teil der erforderlichen Dokumente für die Zulassung zur Facharztprüfung.

Bei Fragen kannst du dich an die Weiterbildungsabteilung der zuständigen Ärztekammer wenden. Das ist in der Regel die Ärztekammer des Bundeslandes, in dem du deinen Wohnsitz hast oder bei Aufnahme einer Tätigkeit das Bundesland, in dem sich dein Arbeitgeber befindet.

 

Versicherungen


Mit dem Ende des Studiums enden auch die Studentenermäßigungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nun musst du dich selbst gesetzlich pflichtversichern. Nachdem Dein Einkommen ein Jahr lang über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kannst du dich auf Wunsch privat versichern. Privathaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht zwingend notwendig, aber zu empfehlen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte vorgeschrieben und absolut notwendig, um dich vor den finanziellen Folgen eines eventuellen Fehlers zu schützen. Erkundige dich vor Arbeitsantritt bei entsprechenden Versicherungsunternehmen und lasse dich ausführlich beraten.

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