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  • Anne-Sophie Mehdorn
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  • 18.02.2013

Die Leichenschau

Früher oder später wird man - aus den verschiedensten Gründen - Patienten verlieren, weil diese versterben. Im Anschluss an den Tod muss eine ärztliche Tätigkeit stattfinden, die nicht zu den beliebtesten gehört, aber bei jedem Todesfall durchgeführt werden muss. Es handelt sich um die Leichenschau. Der Arzt hat hier die Möglichkeit dem Patienten eine letzte Ehre zu erweisen, muss aber zugleich gewisse Dinge überprüfen. Unsere Lokalredakteurin Anne-Sophie Mehdorn hat in ihrem Artikel noch einmal die wichtigsten Fakten zum Thema zusammen gestellt.

In der Deklaration von Genf, dem Nachfolger des hippokratischen Eides, heißt es unter Punkt [3] "Die Gesundheit meines Kranken soll meine oberste Erwägung sein". Häufig ist es als motivierter, hoffnungsvoller Medizinstudent oder Jungassistent schwierig zu akzeptieren, dass es ab einem gewissen Punkt nicht ausschließlich um die Gesundheit und damit das Leben geht, sondern dass irgendwann einmal das Ende des Lebens gekommen ist. Zur Erinnerung, was in diesem Fall zu tun ist, hier ein kleiner rechtsmedizinischer Exkurs.

 

Sichere und unsichere Todeszeichen

Es gibt die sicheren und die unsicheren Todeszeichen. Zu den unsicheren Todeszeichen gehören: Pulslosigkeit nebst Herzstillstand, fehlende Atmung, Pupillenstarre sowie Lähmung der restlichen Muskulatur mit Areflexie, Bewusstlosigkeit und Hautblässe. Findet man eine bewusstlose Person in kühler Umgebung, so sollte sie erst auf "Normaltemperatur" erwärmt und erst danach frustrane Reanimationsversuchen abgebrochen werden. Unsichere Todeszeichen sind –wie der Name schon sagt– unsicher und dürfen unter keinen Umständen dazu genutzt werden, den Tod eines Patienten zu bescheinigen. Sie können lediglich als Orientierungshilfe dienen.

Ungefähr zwei Stunden nachdem der vermeintliche Tod anhand der unsicheren Todeszeichen festgestellt wurde, müssen die sicheren Todeszeichen überprüft werden. Zu den sicheren Todeszeichen zählen die Leichenflecken und die Totenstarre sowie nicht mit dem Leben zu vereinbarende Verletzungen. Die Totenstarre, der Rigor mortis, setzt ziemlich schnell nach dem Tod ein, beginnt bei den Muskeln der Augenlieder und setzt sich über die Kaumuskeln in die Peripherie fort. Die Totenstarre kann gebrochen werden und bildet sich dann von neuem aus. Nach 24 - 48 Stunden post mortem (pm) löst sie sich wieder. Beginnend ab 20 - 60 Minuten pm bilden sich die Leichenflecken, die Livores, aus. Sie entstehen durch Herabsinken des Blutes durch Kapillarlecks und sind lediglich an den tiefsten, nicht aufliegenden Punkten des verstorbenen Körpers zu finden. Bis zu sechs Stunden pm können die Leichenflecke verlagert werden, bis zu 36 Stunden pm sind sie wegdrückbar.

 

Praktische Hinweise

Wird die Leichenschau ungefähr zwei Stunden pm durch geführt, darf sich der Untersuchende lediglich auf die sicheren Todeszeichen verlassen. Die Totenstarre muss überprüft, die Leichenflecke gesucht und auf Wegdrückbarkeit untersucht werden. Anschließend muss genau dokumentiert werden, wann und wo was gesehen worden ist. Zu Letzt muss der Todesschein ausgefüllt werden. Dieser enthält die Todesursache und weitere Diagnosen des Verstorbenen.

 

Die Situation vor Ort

In Würzburg gibt es leider keinen Leichenschaukurs oder ein großes rechtsmedizinisches Praktikum. Der vorlesungsbegleitende praktische Teil besteht vielmehr aus einer Doppelstunde, während der in Kleingruppen ausgewählte Leichen, häufig eines nicht natürlichen Todes Verstorbene, studiert werden. Der interessierte Student sollte daher, wenn er im Blockpraktikum Allgemeinmedizin oder während des PJs die Möglichkeit hat, unter Aufsicht eine Leichenschau durchzuführen, dies unbedingt tun. Nichts ist unangenehmer, als wenn ein Patient während des ersten Diensts verstirbt und der Jungassistent nicht weiß, was genau zu tun ist.

 

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