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- Sonja Lira
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- 01.08.2011
PJ Tertial im Ausland
Gründe für ein PJ Tertial im Ausland gibt es viele. Aber niemand möchte nach dem PJ eine böse Überraschung erleben, wenn nach der Rückkehr das Tertial nicht anerkannt wird. Was sollte man also bei der Planung beachten?
Organisatorisches
Grundsätzlich können zwei der drei Tertiale im Ausland absolviert werden.
Das Dekanat hat im Internet eine Liste veröffentlicht, in der man nachlesen kann, in welchen Ländern bzw. Kliniken Ulmer Studenten schon ein PJ Tertial absolviert haben. Diese werden also in jedem Fall anerkannt.
Kliniken-Fächer-Kombinationen von Ulmer Studenten
Auch das Landesprüfungsamt hält ein Merkblatt für das PJ im Ausland bereit. Alle hier aufgelisteten Länder werden später problemlos anerkannt. Bei Unklarheiten am besten vor der Bewerbung beim Dekanat bzw. im Landesprüfungsamt nachfragen.
Merkblatt des Landesprüfungsamtes
Beim Landesprüfungsamt ist derzeit Herr Haas der Ansprechpartner für die Anerkennung von Studienleistungen. Er ist also auch zuständig, wenn es darum geht, ob ein Tertial in einer bestimmten Klinik nun angerechnet werden kann oder nicht.
Achtung: In manchen Ländern können Tertiale in bestimmten Fächern nicht anerkannt werden, wenn beispielsweise aufgrund klimatischer Bedingungen das Krankheitsspektrum des Fachs stark von den deutschen Krankheitsbildern des Fachs abweicht oder die technische Ausstattung einer Klinik zu gering ist.
Universitätsklinik oder Provinzkrankenhaus?
Auf den Seiten des Studiendekanats kann man eine Liste der Kliniken einsehen, in denen schon andere Studenten der Uni ihr PJ Tertial gemacht haben und die anerkannt wurden. Wichtig ist, dass die Klinik entweder eine Universitätsklinik ist oder aber an eine Uni des Landes angeschlossen ist!
Kliniken-Fächer-Kombinationen von Ulmer Studenten
Bei der Suche nach einer passenden Klinik bietet sich die Internet Recherche an. Neben den offiziellen Internetauftritten der Kliniken gibt es auch Erfahrungsberichte zum PJ im Ausland wie Sand am Meer. Für diejenigen, die eine Klinik im deutschsprachigen Raum suchen, bietet der folgende Link eine Übersicht aller Kliniken (mit kompletter Adresse einschließlich Homepage) des jeweiligen Landes.
Kliniksuche in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Die Bewerbung
Wie früh man sich bewerben sollte, hängt von dem ausgewählten Land und dem ausgewählten Fach ab. Die Schweiz beispielsweise ist schon lang kein Geheimtipp mehr, besonders die Chirurgie ist sehr beliebt. Daher muss man nicht nur eine größere Anzahl Bewerbungen schreiben, sondern sollte sich auch schon zwei Jahre vor Beginn des gewünschten PJ Tertials an die Arbeit machen. Einige Kliniken wählen ihre Bewerber auch nur zweimal im Jahr aus, noch ein Grund die Bewerbung rechtzeitig abzuschicken. Für andere Ländern muss man Aufenthaltsgenehmigungen beantragen, auch das kostet Zeit.
Bevor man sich daran macht die Bewerbungsunterlagen zusammenzustellen, empfiehlt es sich, in den ausgesuchten Kliniken anzurufen. Hier kann man genau nachfragen, an wen man die Bewerbung schicken muss und welche Nachweise gefordert werden. In der Regel werden folgende Unterlagen verlangt:
- Anschreiben mit Wunschtermin (für alle, die nach neuer AO studieren beginnt das PJ im August bzw. im Februar)
- Lebenslauf
- Physikumszeugnis
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- ggf. Zeugnis bisher abgelegter Ausbildungen im medizinischen Bereich (Krankenschwester, Rettungssanitäter, MTA...)
- Nachweis von Zivildienst oder FSJ
- ggf. Dean's Letter
Bei dem Dean's Letter handelt es sich um ein Empfehlungsschreiben des Studiendekans auf Englisch für Studium/Famulatur oder PJ im Ausland. Es handelt sich um ein Standardschreiben, das rechtzeitig beantragt werden muss. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Werktage. Dem Antrag müssen die kompletten Examenszeugnisse im Original oder in Kopie (Original bei der Abholung vorlegen) und eine aktuelle Studienbescheinigung beigelegt werden. Außerdem den Zweck angeben. Die Unterlagen im Studiendekanat abgeben bzw. einwerfen und die Bescheinigung dann während der normalen Öffnungszeiten (Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr, Do 9.00-15.00 Uhr) abholen. Der Dean's Letter ist kein Pflichtbestandteil der Bewerbung, sondern kann fakultativ beigelegt werden.
Während des Auslandsaufenthaltes
Achtung: während des Auslandsaufenthaltes muss ein PJ-Bericht in deutsch oder englisch verfasst werden, der die Tätigkeiten auf Station, die theoretischen Unterweisungen und die Anleitung zu praktischen Tätigkeiten, sowie sonstiges z.B. die Teilnahme an klinischen Besprechungen beinhaltet. Der Bericht muss am Ende des PJ-Tertials einmalig vom verantwortlichen Oberarzt unterzeichnet und mit dem Abteilungsstempel/Universitätsstempel versehen werden.
Daneben müssen während des Auslandsaufenthaltes folgende Formulare des Landesprüfungsamtes ausgefüllt werden: "Certificate concerning practical training" und "confirmation".
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach dem Auslandaufenthalt muss im Studiendekanat eine Äquivalenzbescheinigung beantragt werden. Für die Ausstellung der Bescheinigung benötigt das Studiendekanat ca. 8 Arbeitstage. Dem Antrag auf Äquivalenz müssen folgende Formulare beigelegt werden:
- Certificate concerning practical training
- Confirmation of Dean of Faculty
- Immatrikulationsbescheinigung (Universität Ulm oder Gastuniversität)
- PJ-Bericht
Für die Schweiz gilt eine Ausnahmeregelung: Hier ist keine Äquivalenzbescheinigung erforderlich.
Im Anschluß muss beim Landesprüfungsamt die Anrechnung beantragt werden. Achtung die Unterlagen dürfen nicht zusammen mit der Prüfungsanmeldung geschickt werden. Da das Landesprüfungsamt auch einige Zeit zum Bearbeiten benötigt, auch diesen Antrag so bald wie möglich abschicken! Benötigt werden folgende Unterlagen:
- formloser Antrag auf Anrechnung
- Confirmation (Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität) - Formblatt des Landesprüfungsamtes
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Krankenanstalt (Certificate concerning practical training) - Formblatt des Landesprüfungsamtes
- Äquivalenzbescheinigung
- sofern ein PJ-Abschnitt außerhalb des englischen/französischen Sprachraums abgeleistet wird, sind ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Landessprache durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Sprachzeugnisse, Sprachtest des Sprachlabors der Universität etc.) nachzuweisen
Zu den Formblättern des Landesprüfungsamtes
Allgemein benötigte Nachweise | Certificate concerning practical training |
Confirmation of Dean of Faculty | |
Zusätzlich für die Beantragung der Äquvalenzbescheinigung notwendige Unterlagen | Immatrikulationsbescheinigung (Heimat-oder Gastuni) |
PJ Bericht | |
Universitätsbewerbung zum PJ
Die offizielle Anmeldung zum PJ findet erst ca. ein halbes Jahr vor PJ-Beginn statt. Häufig hat man zu diesem Zeitpunkt schon sein Tertial im Ausland fest. Im Anmeldeformular ist genug Platz, um das Tertial/die Tertiale im Ausland einzutragen. Hier gibt es also keine größeren Schwierigkeiten.