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- Christine Zeides
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- 08.12.2016
Aus dem Ausland an die Charité
Junge Mediziner aus 99 verschiedenen Ländern teilen sich die altehrwürdigen Sitzbänke in den Hörsälen der Charité Berlin. Wir erklären, wie man es als ausländischer Bewerber an die Charité schafft.
Wie kommt man als ausländischer Bewerber an die Charité?
Wer sich für das Studium an der Charité oder an einer anderen deutschen Uni bewerben möchte, kommt zunächst einmal in Kontakt mit der deutschen Bürokratie, die sich mit ihrer Unübersichtlichkeit schon international einen Namen gemacht hat. Wir haben einige Fakten für Interessenten aufgelistet, klären über ein paar gängige Fachbegriffe auf und haben eine kleine Linksammlung zusammengestellt – kurz und knapp:
Studieren an der Charité
Die Charité führt eine Ausländerquote. Jedes Semester vergibt das Universitätsklinikum 5% der vorhandenen Studienplätze an Bewerber aus Nicht-EU-Ländern.
ausführliches Informationsblatt für Studienbewerber der Charité aus dem Ausland
EU oder nicht EU – das ist hier die Frage
Studenten aus EU-Ländern bewerben sich wie deutsche Interessenten über das Portal Hochschulstart. Dazu zählen auch Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Island (als Teil des europäischen Wirtschaftsraums) und die Gruppe der sogenannten Bildungsinländer: dies bezeichnet alle ausländischen Staatsbürger/innen, die ein deutsches Abitur in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben. EU-Gleichberechtigt sind zudem ausländische Bewerber, die Familienangehörige im oben genannten Personenkreis besitzen – auch sie sind deutschen Bewerben zulassungsrechtlich gleichgestellt.
Bewerber aus Nicht-EU-Staaten werden über das Portal uni-assist erfasst. Wie viele deutsche Hochschulen lässt die Charité von uni-assist die Bewerbung ausländischer Studienbewerber auf Vollständigkeit aller Zulassungsvoraussetzungen prüfen. Die Bewerber können sich damit auch an mehreren Universitäten gleichzeitig bewerben. Dies kostet den Bewerber ein gewisses Entgelt für Zeugnisbewertung inklusive Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen: für die erste Hochschule 75 Euro, für jede weitere Hochschule zum selben Semester je 15 Euro.
„Schritt für Schritt bewerben auf uni-assist“
Grundlage jeder Bewerbung an deutschen Universitäten bilden die Hochschulzulassungsberechtigung und ausreichende Sprachkenntnisse.
Die Hochschulzulassungsberechtigung
Sie ist der Schlüssel zu den heiligen Hallen der Universitäten: sie beweist, dass man sich durch seine Vorbildung für ein Studium an einer deutschen Hochschule qualifiziert hat. Deutsche Schüler erklangen die allgemein HZB mit dem Abitur. Wer kein deutsches Abitur hat, muss eine Vorbildung nachweisen, die dem Niveau des deutschen Abiturs entspricht. Die „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ ZaB vergleicht ausländische Bildungssysteme mit dem deutschen und legt für jedes Land der Welt fest, welche Vorbildung zu welcher HZB.-Art in Deutschland führt (einsehbar in der Datenbank anabin) Zudem muss man zwischen verschiedenen Arten er HZB unterscheiden: mit der direkten HZB kann man gleich ein Fachstudium beginnen – mit einer indirekten HZB muss man vor dem Fachstudium noch ein Studienkolleg absolvieren und dort eine Feststellungsprüfung ablegen, wodurch die indirekte HZB zu einer direkten HZB wird. Manchmal erhalten Bewerber nur eine fachgebundene HZB, d.h., sie dürfen nur Fächer bestimmter Fachrichtungen studieren, weil sie diese beispielsweise schon in ihrem Heimatland studiert haben oder entsprechende relevante Prüfungen abgelegt haben. In Deutschland wird zwischen einer geisteswissenschaftlich-sprachlichen, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen, technisch-naturwissenschaftlichen und medizinisch-biologischen HZB differenziert.
Das Studienkolleg
Hier werden Bewerber fachlich und sprachlich auf das Studium in Deutschland vorbereitet und erlangen Abitur-äquivalente Abschlüsse. Entsprechend der angestrebten Studienfächer werden bestimmte Kurse gewählt – wer an die Charité möchte, belegt beispielsweise den Kurs M für medizinisch-biologische Fächer. Es wird allgemein auf Deutsch unterrichtet. Nach zwei Semestern steht die Abschlussprüfung zur „Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an deutschen Hochschulen“ an. Sie gilt dabei auch als Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, die für das Fachstudium ausreichen. – Ob ein Bewerber das Studienkolleg beuchen kann, ist abhängig von der jeweiligen HZB. Überhaupt bieten nicht alle Universitäten ein Studienkolleg an – die Charité kooperiert jedoch mit der FU Berlin. Für den Besuch des Studienkollegs wird ein Sprachzeugnis auf Niveau B1 oder höher vorausgesetzt – einige Hochschulen und Studienkollege bieten entsprechende Sprachkurse an. Zur Bewerbung am Studienkolleg gehört auch eine Aufnahmeprüfung, bei der Sprachkenntnisse und grundlegendes Wissen in der gewählten Fachrichtung abgeprüft werden.
Website des Studienkollegs der FU Berlin
Sprachliche Voraussetzungen
Unterrichtssprache an der Charité ist Deutsch. Die Prüfung der Sprachkenntnisse erfolgt beim Studierfähigkeitstest zur Aufnahme am Studienkolleg oder im Rahmen der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH). Zugelassene Bewerber der Charité absolvieren die DSH-Prüfung am Sprachenzentrum der Humboldt-Universität. Verglichen mit anderen Universitäten sind die Anforderungen der Charité etwas höher als an den meisten Hochschulen: Das Studienkolleg der Charité fordert Deutschkenntnisse der Mittelstufe II ein (entspricht DSH-1, TestDas Niveau 3 oder einem erfolgreich abgeschlossenen B2-Kurs), für das Fachstudium wird Mittelstufe 2 eingefordert: dies entspricht einem zertifizierten C1-Niveau.
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