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  • 08.12.2023

Praktika im Medizinstudium

Während des Studiums sind Medizinstudierende dazu verpflichtet, einige Praktika abzuleisten. Innerhalb der ersten vier Semester fällt das dreimonatige Pflegepraktikum und der Erste-Hilfe-Kurs an, die Famulaturen folgen dann nach der ersten Ärztlichen Prüfung (1. ÄP) und vor dem Praktischen Jahr - also zwischen dem 5. und 10. Semester. Aber Achtung, immer in der vorlesungsfreien Zeit, nicht während des Semesters! Daher solltest du auf das Datum achten, wenn dir die Bescheinigung ausgestellt wird!

Die folgenden Informationen geben einen groben Überblick. Da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede bestehen können, ist es notwendig, sich im individuellen Fall auf der Homepage des zuständigen LPA oder direkt telefonisch beim LPA zu erkundigen.

 

Erste-Hilfe-Kurs

Der Erste Hilfe Kurs

Ein vor längerer Zeit absolvierter Lehrgang muss eventuell wiederholt werden! Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland. So darf man z.B. in Nordrhein-Westfalen den Kurs frühestens nach dem Abitur machen.

Als Nachweise über die Ausbildung in Erster Hilfe gilt insbesondere:
1. eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V., des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes e.V.,

2. das Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen, sofern die Ausbildung in Erster Hilfe in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgeschrieben ist und Gegenstand der Ausbildung war,

3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer oder über eine Sanitätsausbildung,

4. eine Bescheinigung eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes über die Ausbildung in Erster Hilfe,

5. eine Bescheinigung einer nicht in den Nummern 1 bis 4 genannten Stelle über die Ausbildung in Erster Hilfe, wenn die Eignung dieser Stelle für eine solche Ausbildung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt worden ist.

Der Nachweis zur Ausbildung rettungsgebender Maßnahmen nach § 8 StVZO, den viele für ihre Führerscheinprüfung abgelegt haben, ist NICHT gleichwertig !!!

 

Krankenpflegepraktikum

Das Krankenpflegepraktikum, ist Teil des Medizinstudiums und Zulassungsvoraussetzung bei der Meldung zum Physikum (1. Ärztliche Prüfung).

Laut der Approbationsordnung für Ärzte (§6 Abs. 1 ÄAppO) dient das Praktikum dazu, „den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen“.

Im Praktikum übst du den Patientenkontakt und lernst den Alltag in einer Klinik mit allen Berufsgruppen kennen.

Für das Krankenpflegepraktikum gelten Bestimmungen vom Landesprüfungsamt. Bitte wende dich für mehr Infos an dein jeweiliges LPA.

Das in der Regel unbezahlte Praktikum dauert insgesamt 90 Tage. Es muss in den Semesterferien oder vor Beginn des Studiums – auf jeden Fall aber nach bestandenem Abitur (zuvor gemachte Praktika werden nicht gezählt) – abgeleistet werden. Du kannst die 90 Tage splitten, musst aber mindestens 30 Tage am Stück auf derselben Station arbeiten. Für die Berechnung des Zeitraums werden die Kalendertage zugrunde gelegt mit freien Wochenenden, nicht die tatsächlich gearbeiteten Tage.

Das Praktikum muss zum Schluss mit einem Formblatt bestätigt werden („Zeugnis über den Krankenpflegedienst“), dieses Formblatt muss bei der Anmeldung zum Physikum eingereicht werden.

Du hast eine Ausbildung als Pfleger/in oder hast im Rettungsdienst gearbeitet? Dann kann es sein, dass dein Landesprüfungsamt dir diese Tätigkeiten anrechnet. Frag einfach bei deinem LPA nach.

Famulaturen

Nach der 1. Ärztlichen Prüfung darfst du mit den Famulaturen beginnen. Es sind vier Monate insgesamt vorgeschrieben, davon müssen zwei Monate in Form einer praktischen Tätigkeit in einem Krankenhaus oder seit 2012 auch in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, ein Monat in einer Arztpraxis oder ambulanten Einrichtung und seit den Staatsexamensprüfungen 2015 in einer Hausarztpraxis absolviert werden. Dabei ist es von Vorteil, die Untersuchungskurse im 5. oder 6. Semester bereits hinter sich zu haben. Denn dann fällt es in der Klinik leichter, sich im Stationsalltag als Famulant nützlich zu machen. Patienten eigenständig aufnehmen und die Anamnese erheben sowie Blut entnehmen, fällt in den Aufgabenbereich der Famuli. Die Famulanten stehen unter ärztlicher Aufsicht und du musst die Famulatur vor der 2. Ärztlichen Prüfung abgeleistet haben.

Famulaturen in der Ambulanz einer Klinik, einer Poliklinik oder einer Notaufnahme können als Famulatur in der ambulanten Krankenversorgung anerkannt werden. Je nach Universität und Bundesland besteht teilweise auch die Möglichkeit, eine Famulatur in bestimmten klinisch-theoretischen Universitätsinstituten (z. B. Rechtsmedizin, Pathologie, Pharmakologie oder Mikrobiologie) als Äquivalent einer Praxisfamulatur oder Wahlfamulatur anerkennen zu lassen.

In manchen Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg kannst du die Famulaturen auch in kleine Einheiten unterteilen, z.B. 14 Tage. Informiere dich dazu bitte bei deinem zuständigen LPA.

Tipp: Lass dir vom Landesprüfungsamt schon längere Zeit vor dem Praktischen Jahr deine Famulaturbescheinigungen absegnen. Hier geht es unter Umständen um einzelne Tage!

Wichtig: Nur Famulaturen, die du in der unterrichtsfreien Zeit gemacht hast, werden anerkannt! Das heißt, du kannst nicht während eines Pflichtsemesters famulieren. Eine Ausnahme hiervon sind Urlaubssemester, aber auch hier solltest du dich vorher absichern.

 

Auslandsfamulatur

Viele Studierende nutzen die Möglichkeit, während ihres Studiums Famulaturen im Ausland zu machen. Meistens ist es der Wunsch, Arbeit und Freizeit bzw. Reisen miteinander sinnvoll zu verbinden. Die Semesterferien sind lang genug, nach einer vier- bis sechswöchigen Famulatur noch eine Reise durch das Land anzuhängen, wenn es der Geldbeutel erlaubt. Weitere Motive sind, andere Gesundheitssysteme näher kennenzulernen und die Kultur des Gastlandes intensiver als aus rein touristischer Sicht zu erleben.

Je nach Land muss man die Auslandsreise sehr lange im Voraus planen. Eventuell sind Sprachkurse an der Uni oder an der Volkshochschule notwendig. Einige Unis bieten Medical English-Kurse an.

Für manche Länder sind Referenzschreiben der eigenen Uni vorgeschrieben. Dann muss man abklären, ob ein Visum notwendig ist und welche Impfungen vorgeschrieben sind. Die Frage der Versicherungen - ob Auslands-Krankenversicherung oder Berufshaftpflicht für Studierende - solltest du klären.. Es gibt Krankenhäuser im Ausland, die eine Berufshaftpflichtversicherung vorschreiben.

Du findest am Ende dieser Seite Links zu verschiedenen Auslandsbörsen mit Famulaturberichten aus aller Welt im Internet. Bei via medici kannst du in Berichten aus über 43 Ländern stöbern. Wenn du Glück hast, beantworten die Artikel schon die wichtigsten Fragen rund um die organisatorische Vorbereitung.

An allen Unis gibt es eine Auslandssprechstunde und fast überall gibt es Lokalvertretungen der Bundesvertretung der Medizinstudierenden Deutschlands (bvmd), die Infos zu individuellen Fördermöglichkeiten und Förderprogrammen haben. Alle Unis haben Partneruniversitäten, zwischen welchen Studierende "ausgetauscht" werden. Auch persönliche Kontakte von Professoren oder Privatdozenten haben manchem schon zu einem Auslandsaufenthalt verholfen.

Den ersten Kontakt zu Krankenhäusern im Ausland stellen heute viele Studenten zunächst per E-Mail her. Wenn dann eine positive Antwort kommt, schickst du deine Bewerbungsunterlagen per Mail oder Post los.

Achtung: Sichere dich vor jeder Auslandsfamulatur ab, ob die Arbeit in diesem Krankenhaus von deinem LPA anerkannt wird! Dann ersparst du dir womöglich böse Überraschungen nach der Rückkehr. Es gibt nach § 7 Abs. 3 ÄAppO einen Rechtsanspruch, dass Famulaturen in einer ärztlichen Praxis oder einem Krankenhaus anzurechnen sind. Trotzdem sollte man diesen Sachverhalt mit dem zuständigen LPA abklären, vor allem, wenn die Famulatur im Ausland weder in einer ärztlichen Praxis noch in einem Krankenhaus stattfinden soll. Die Approbationsordnung weist in diesem Fall darauf hin, dass die in einer anderen Einrichtung abgeleistete Tätigkeit dann angerechnet werden kann, wenn sie unter ärztlicher Leitung durchgeführt worden ist.

      

Nützliche Links

Adressen der Landesprüfungsämter

 

Erste-Hilfe-Kurse

Homepage des Deutschen Roten Kreuzes www.drk.de (über die Stichwortsuche)

Homepage der Johanniter-Unfallhilfe www.johanniter.de       

Erste-Hilfe-Kurs für Medizinstudenten www.agehmed.de

  

Achtung: Alle Angaben dieser Seite sind nach bestem Wissen verfasst worden. Allerdings übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit. Da sich Regelungen auch immer wieder ändern, empfehlen wir jedem Lesenden, wichtige Punkte mit den entscheidenenden Ämtern selbst abzuklären!

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