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  • Maike Roos
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  • 18.12.2012

Approbation, Promotion und Facharzt - bürokratische Hürden

Wer Arzt werden will, hat einen steinigen Weg vor sich: Zum immensen Lernaufwand kommen noch bürokratische Hürden bei der ärztlichen Ausbildung hinzu. Hier ein kleiner Überblick über den "bürokratischen Dschungel".

Approbation

Nach der Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) im Jahr 2012 dauert ein Medizinstudium sechs Jahre und drei Monate und wird mit einer mündlichen Prüfung am Ende des PJs beendet. Danach darf man den Antrag zur Approbation stellen, welche Voraussetzung dafür ist, in Deutschland als Arzt arbeiten zu dürfen. Neben einem formlosen Antrag müssen dafür verschiedene Belege eingereicht werden:

Der Antrag wird mit den nötigen Belegen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingereicht. Die Anschrift deckt sich meist mit der Adresse des Landesprüfungsamts, ansonsten kann hier sicherlich auch das Dekanat weiterhelfen oder aber die Homepage der Bundesärztekammer:

Homepage der Bundesärztekammer

Da jeder Arzt Pflichtmitglied bei der Landesärztekammer ist, muss auch dorthin eine Meldung geschickt werden. Erst jetzt darf man sagen: endlich Arzt!

Doktorarbeit

Ein Großteil der Medizinstudenten beginnt noch während des Studiums mit seiner Doktorarbeit und darf sich bereits als Berufsanfänger mit einem "Dr. med." vorstellen. Zur Promotion werden Mediziner mit abgeschlossenem Studium, also mit bestandener 2. Ärztlicher Prüfung, zugelassen. Auch hier variieren die Anforderungen wieder je nach zuständiger Stelle, Informationen dazu findet man bei der betreffenden Uni.
Doch auch wenn sich nach wie vor das landläufige Gerücht hält, dass man nur mit einem "Dr. med." ein richtiger Arzt sei, so reicht eine Promotion allein nicht aus, um als Arzt zu arbeiten. Wie oben erwähnt, muss man dazu approbiert sein, ansonsten schmückt der Doktortitel höchstens den Namen, nicht aber das Praxisschild.

Facharztweiterbildung

Wer eine eigene Praxis als Vertragsarzt führen möchte, benötigt einen Facharzttitel. Nicht zuletzt deswegen endet die ärztliche Ausbildung für viele Mediziner nicht mit dem Studium.
Eine Facharztweiterbildung dauert mehrere Jahre, die Dauer hängt vom jeweiligen Fachgebiet ab. Ein angehender Orthopäde zum Beispiel muss sechs Jahre als Assistenzarzt arbeiten, außerdem Nachweise über eine bestimmte Anzahl von Eingriffen und Behandlungsmethoden erbringen und anschließend eine Facharztprüfung ablegen, bevor er sich "Facharzt für Orthopädie" nennen darf.

Dabei ist es heutzutage nicht ungewöhnlich, dass er mehrere Facharztbezeichnungen trägt oder Zusatzbezeichnungen führt: "Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin, Schwerpunkt Rheumatologie" sei nur ein Beispiel.

Die Grundvoraussetzung für den Erwerb einer Zusatzbezeichnung sind damit korrelierte Facharztbezeichnungen. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Dermatologe nicht die fachfremde Weiterbildung zum Handchirurgen machen darf, wohl aber zum Allergologen. Wie lange die Weiterbildung dauert, hängt auch hier wieder vom jeweiligen Fachgebiet ab.

Fazit

In diesem Bürokratieschungel kann man sich schnell verlaufen. Aber trotz allen Aufwands bieten sich einem Mediziner unzählige Wege sich fort- und weiterzubilden, und am Ende kann man feststellen: Es lohnt sich doch!

 

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