- Interview
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- Wiebke Rösler
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- 26.05.2010
Sterbehilfe - Pro und Contra
Die meisten Menschen wünschen sich in Würde zu sterben. Aus Angst vor Schmerzen und Kontrollverlust plädieren einige für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, während viele andere befürchten, dass so Schwerstkranke einfach entsorgt werden. Zwei Experten bringen dich auf den aktuellen Stand der Diskussion:
PRO
> Warum befürworten Sie die Sterbehilfe?
K. Wichmann: Wir wollen, dass den Menschen bis zu ihrem Lebensende das im Grundgesetz garantierte Recht auf Selbstbestimmung gewährt wird. Laut einem BGH-Beschluss vom März 2003 steht der Patientenwille über dem des Arztes.Ist keine Willensäußerung mehr möglich, soll eine Patientenverfügung maßgeblich sein. Nur 10% der Bevölkerung haben eine Patientenverfügung, 47% können mit dem Begriff nichts anfangen.
> Unter welchen Auflagen wollen Sie die aktive Sterbehilfe erlauben?
> Unter welchen Auflagen wollen Sie die aktive Sterbehilfe erlauben?
> Unter welchen Auflagen wollen Sie die aktive Sterbehilfe erlauben?
Wie die passive und aktive indirekte Sterbehilfe soll die aktive direkte Sterbehilfe nur nach ganz bestimmten Regeln und in Ausnahmefällen erlaubt sein. Es muss ein irreversibler Zustand einer zum Tode führenden Erkrankung vorliegen. Alle Möglichkeiten der Heilung und Leidensbegrenzung müssen ausgeschöpft sein und der Patient muss zum Zeitpunkt seiner Willensbekundung psychisch gesund sein. Grundlage sind die rechtspolitischen Vorschläge und Leitsätze der DGHS zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe und -begleitung.
> In den Niederlanden wird die aktive Sterbehilfe seit 1998 toleriert. Die meisten Anfragen kommen von Angehörigen. Eine fatale Entwicklung?
> In den Niederlanden wird die aktive Sterbehilfe seit 1998 toleriert. Die meisten Anfragen kommen von Angehörigen. Eine fatale Entwicklung?
> In den Niederlanden wird die aktive Sterbehilfe seit 1998 toleriert. Die meisten Anfragen kommen von Angehörigen. Eine fatale Entwicklung?
Die Niederländer versichern, dass nur der Patientenwille entscheidet. Wir würden für Deutschland mehr Schranken einfügen, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Die Entscheidung durch Dritte lehnen wir ab.
> Wollen Sie „Leidende“ einfach entsorgen?
Nein. Ich höre derartige Vorwürfe häufiger. Wendet sich jemand an die DGHS, besprechen wir zuerst alle Möglichkeiten, die nicht zur Sterbehilfe führen.
> Wie stehen Sie zur Hospizbewegung?
Positiv, ihre Arbeit ist nicht hoch genug einzuschätzen. Doch die DGHS geht in ihrem Bestreben nach einem humanen Lebensende etwas weiter.
CONTRA
Prof. Dr. med. Eberhard Klaschik, Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie
und Intensiv-/Palliativmedizin und Schmerztherapie, Malteser Krankenhaus
Bonn-Hardtberg, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
> Warum sind Sie gegen die Sterbehilfe? Lehnen Sie jegliche Form ab?
Prof. Klaschik: Wenn Sie meine Einstellung zur aktiven Sterbehilfe meinen, dann lehne ich diese tatsächlich aus einer Überzeugung ab, die auf meiner ethischen Einstellung und klinischen Erfahrung basiert. Im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe sind die indirekte Sterbehilfe und passive Sterbehilfe ethisch und rechtlich zu vertreten.
> Aus welchen Gründen sollte man einem todkranken Patienten den Wunsch nach Sterbehilfe verwehren?
Aufgabe des Arztes ist Leiden zu lindern und nicht den Leidenden durch aktive Sterbehilfe zu beseitigen. Wenn Sie bedenken, dass 90% der Patienten,die in den Niederlanden aktive Sterbehilfe erhalten, Tumorpatienten sind, dann weiß ich, dass wir gerade für diese Patienten Lebensperspektiven eröffnen können. Adäquate Palliativmedizin macht aus dem Todeswunsch einen Wunsch, Leben zu gestalten.
> Laut Umfragen der DGHS sprechen sich über 80% der Befragten für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe aus.
Dieser hohe Anteil zeigt die große Verunsicherung in der Bevölkerung und die Angst vor unerträglichem Leid, Entwürdigung, Schmerzen und anderen belastenden Symptomen. Von Seiten der Palliativmedizin sind wir dringend gefordert, unsere Möglichkeiten darzustellen, um diese Ängste abzubauen.
> Ist im Rahmen der Europäisierung nicht damit zu rechnen, dass dasdeutsche dem belgischen oder niederländischen Recht angeglichen wird?
Es gibt eine europaweite Diskussion zu diesem Thema. Die Akzeptanz der aktiven Sterbehilfe behindert aber die kreative Entwicklung der Palliativmedizin. Deswegen ist es allerhöchste Zeit, Palliativmedizin flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich zu etablieren, um so das Begehren nach Legalisierung der aktiven Sterbehilfe überflüssig zu machen.
Hier erfährst du mehr über die Palliativmedizin
Leserkommentar
Wenn der Patientenwille im Vordergrund steht und sogar "über dem des Arztes rangiert", verstehe ich nicht, weshalb ein Patient nicht in einer Patientenverfügung festlegen kann, dass er unter - genau benannten - Umständen aktiv getötet werden möchte und der behandelnde Arzt selbstverständlich dieser Verfügung nachkommen muss und rechtlich nicht belangt werden darf.
Ich arbeite gerade an einer Promotion zu aktiver Sterbehilfe - allerdings hauptsächlich unter theologischen oder sozialwissenschaftlichen Gesichtspunkten. Auch im nicht-medizinischen Zusammenhang stoße ich auf Widersprüche: Wenn Patientenwille, dann doch richtig...
Oder habe ich etwas übersehen? Die passive Sterbehilfe wird nämlich schon seit langem praktiziert. Aber ich erfuhr von Grenzfällen, in denen es sich lohnen würde, darüber nachzudenken, ob man aktiv nachhelfen darf und kann.
Ein würdevoller Tod kann auch ein wirklich selbstbestimmter sein und nicht einer, bei dem jemandem die verbale Sterbebegleitung aufdoktriniert wird, obwohl er einfach nur in Ruhe sterben möchte.
Ingild Kind