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Rechtssichere Dokumentation der Transportverweigerung durch Patienten

Die Aufklärung des Patienten muss durch den Rettungsdienst rechtssicher nachgewiesen werden können. Diese Absicherung gilt besonders im Falle der Transportverweigerung durch den Patienten.

Bei Aufklärung und Dokumentation im Notfalleinsatz steht der Patient nicht nur medizinisch im Fokus, sondern ebenso als eigenständige juristische Person. Insbesondere das Szenario der Transportverweigerung ist eine risikobehaftete Situation, bei der richtiges Handeln wichtig ist. Die ordentliche und vollständige Dokumentation ist dabei der Anschnallgurt auf der juristischen Achterbahn dieses Rettungsdienstalltages. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §630e sind dem Patienten „Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.“. Die Aushändigung betrifft dabei nicht nur die unterschriebene Transportverweigerung an sich, sondern auch weiterführende Unterlagen wie z.B. die Standard-Einsatzdokumentation. Dabei ist noch nicht sicher, ob eine digitale Übermittlung zum Patienten datenschutzrechtlich praktikabel ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die meisten Rettungsdienste vertrauen daher auf die Verfügbarkeit von Dokumentationsbögen auf Papier. Diese eignen sich zur unbedenklichen Aushändigung an Patienten in jeder Situation.

Als eine der maßgeblichen Vereinigungen hat der Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Deutschland e.V. eine Empfehlung zu Gestaltung und Inhalt vorgegeben. Die Thieme DokuFORM GmbH hat alle relevanten Felder und Texte in einem übersichtlichen DIN A4 Dokument „Transportverweigerung im Rettungsdienst“ zusammengefasst, bestehend aus einem Original und einem Durchschlag. Ein individuelles Logo kann bei Sonderauflagen in größerer Stückzahl hinzugefügt werden. Eine Standardversion halten wir für unsere Kunden im Rettungsdienst ab sofort vor, für Kleinmengenbesteller auch über unseren Webshop.

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