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Wer ist ein Freiberufler?
Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort, denn oft ist der Einzelfall genau zu prüfen. Hier ein paar grundsätzliche Infomationen.
Der Freiberufler unterscheidet sich in 5 wesentlichen Punkten von Gewerbetreibenden:
- Er zahlt keine Gewerbesteuer.
- Er muss kein Gewerbe anmelden.
- Er muss keine doppelte Buchführeung betreiben (eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht aus).
- Er ist kein Zwangsmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Er kann mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen.
Im Partnerschaftsgesetz (PartGG) steht in §1, Abs.2: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleitungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure (...)."
Im Einkommensteuergesetz (EStG) §18, Abs. 1 heißt es, dass bei den Freiberuflern 3 Gruppen unterschieden werden: Katalogberufe, katalog-ähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe. Bei den Katalogberufen sind in der Kategorie "Heilberufe" explizit Heilpraktiker genannt.
Ein Freiberufler kann Personal beschäftigen, das ihm zuarbeitet, dies muss aber stets weisungsgebunden geschehen.
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