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Phytotherapie in der S3-Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf / Schlafstörungen“
Innerhalb der im Dezember 2017 veröffentlichten Aktualisierung der S3-Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf / Schlafstörungen“ (AWMF-Registernummer 063 - 003) findet eine Reihe verschiedener komplementärer Verfahren Erwähnung. So auch einige Phytotherapeutika: Baldrianwurzel, Passionsblume, Melissenblätter und Hopfenzapfen. Für eine Empfehlung hinsichtlich dieser Phytotherapeutika jedoch reicht die Evidenz nicht aus. So finden sie lediglich im Hintergrundtext auf Grundlage von Statements der European Medicines Agency Erwähnung. Jetzt sind qualitativ hochwertige, randomisiert kontrollierte Studien nötig, um bei der anstehenden Leitlinienaktualisierung Ende 2020 auch den Phytotherapeutika ggfs. eine eigene Empfehlung zukommen lassen zu können.
Insomnien sind in Deutschland die häufigste Form der Schlafstörung. Die Erkrankungen sind definiert als nicht-organische Schlafstörungen, die durch Ein- und / oder Durchschlafstörungen über einen Zeitraum von einem Monat wenigstens dreimal pro Woche, welche zu Beeinträchtigungen im Alltag führen, gekennzeichnet sind. Die Prävalenz in Deutschland wird mit 6 % angegeben. Neben den nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen für die Patienten geht hiermit eine hohe Kostenbelastung durch direkte (bspw. Kosten für die Psychotherapie) als auch indirekte Kosten (bspw. Fehltage am Arbeitsplatz) für das Gesundheitssystem einher. Um eine evidenzbasierte Behandlung des Krankheitsbildes zu ermöglichen, wurde im Jahr 2009 von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) die S3-Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf / Schlafstörungen“ initiiert und 2017 aktualisiert. Neben der DGSM waren an der Verabschiedung der finalen Fassung 7 weitere Fachgesellschaften beteiligt.
Goldstandard kognitive Verhaltenstherapie
Laut Leitlinie ist die Methode der Wahl zur Behandlung von Insomnien bei Erwachsenen die kognitive Verhaltenstherapie. Wenn dies nicht die gewünschten Effekte zeigt oder kontraindiziert ist, können Alternativen in Betracht gezogen werden, welche sowohl medikamentöser als auch nichtmedikamentöser Art sein können. Thematisiert werden im Rahmen der medikamentösen Therapien Benzodiazepinrezeptoragonisten, sedierende Antidepressiva, Antipsychotika, Melatonin und auch Phytopharmaka. Mit positiven Empfehlungen zur kurzzeitigen Behandlung der Insomnie werden allerdings lediglich Benzodiazepinrezeptoragonisten und sedierende Antidepressiva versehen. Antipsychotika werden aufgrund unzureichender Datenlage und ihrer Nebenwirkungen außer bei gerontopsychiatrischen Patienten nicht empfohlen. Auch Melatonin wird nicht empfohlen, da es sich als gering wirksam gezeigt hat.
Phytopharmaka zur Behandlung der Insomnie
Für Phytopharmaka liegen zwar 4 Metaanalysen – hauptsächlich für Baldrian - allerdings kommen die Arbeiten zu dem Schluss, dass die methodische Qualität der vorhandenen Studien sehr schlecht ist und dementsprechend weitere Studien nötig sind, um Schlussfolgerungen ziehen zu können. Innerhalb der bisher vorhandenen Studien ist Baldrian gegenüber Placebo allenfalls gering überlegen. Von unerwünschten Wirkungen wird kaum berichtet. Problematisch ist neben der Qualität der Originalstudien zudem, dass die Arbeiten zumeist in chinesischen Fachzeitschriften auf Chinesisch veröffentlicht wurden und die Leitlinienautoren somit keine Qualitätseinschätzung vornehmen konnten. Zu weiteren Phytotherapeutika fehlen randomisiert kontrollierte Studien gänzlich. So heißt es in der Leitlinie: „Für Baldrian und andere Phytopharmaka kann aufgrund der unzureichenden Datenlage keine Empfehlung zum Einsatz in der Insomniebehandlung gegeben werden (…).“
Lesen Sie den gesamten Beitrag hier Phytotherapie in der S3-Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf / Schlafstörungen“
Aus der Zeitschrift Zeitschrift für Phytotherapie 06/2018
