Abrechnung, Praxisführung, Recht und Hygiene
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Das Landgericht Düsseldorf entschied 2006, dass es gegen §11 Absatz Nr. 6 HWG verstößt, wenn ein Heilpraktiker in öffentlicher Werbung außerhalb der Fachkreise mit folgenden Bezeichnungen wirbt, ohne diese Begriffe im direkten Zusammenhang ausreichend zu erklären:
Abrechnung, Praxisführung, Recht und Hygiene
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