Heilpraktiker-Prüfung

Das Nadelöhr

Um sich für die amtsärztliche Prüfung anzumelden, muss man das 25. Lebensjahr vollendet haben, mindestens einen Hauptschulabschluss besitzen sowie ein polizeiliches Führungs- und ein medizinisches Gesundheitszeugnis vorlegen. Während der Unterricht der HPA’s in den verschiedensten Bahnen abläuft, ist die Prüfung gesetzlich geregelt: Die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker wird von den Gesundheitsämtern
abgenommen.

Die Prüfung selbst ist aufgeteilt in einen schriftlichen und mündlichen Part. Die schriftlichen Prüfungen finden im März bzw. Oktober statt und dauern 2 Stunden. Dabei sind 60 Multiple-Choice-Fragen zu beantworten. Bei der richtigen Antwort auf mindestens 45 Fragen wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen. Diese findet einige Wochen später statt und dauert mindestens 30 Minuten. Ein häufiger Bestandteil der mündlichen Prüfung ist ein Diagnoserätsel, d.h. ein konkretes Fallbeispiel, das gelöst werden muss. In der Prüfung ist es – genau wie in der späteren Praxis – wichtig, keinen Notfall zu übersehen und sofort zu erkennen, wann ein Patient zur Abklärung zu einem Arzt überwiesen werden muss. Heilpraktiker dürfen „keine Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellen.

Die Prüfung ist schwierig. Nicht nur die Kosten, sondern auch die Durchfallquoten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. Im Durchschnitt wird damit gerechnet, dass mindestens die Hälfte der Schüler nicht besteht. In der Realität fällt diese Zahl meist sogar noch höher aus. Allerdings kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden.

Inhalte der Prüfung sind

  • Berufs- und Gesetzeskunde
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker 
  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und allgemeinen Krankheitslehre
  • Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenhausuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation Injektions- und Punktionstechniken
  • Deutung grundlegender Laborwerte

Um den Praxiseinstieg zu erleichtern, haben viele Vollzeit-Heilpraktikerschulen ein sog. Ambulatorium integriert. Dort werden Patienten von erfahrenen Heilpraktikern, den Dozenten der jeweiligen Schule, behandelt und HPA’s können anwesend sein, um so „Über-die-Schulter-zu-Schauen“ (Bed-side-teaching). Daneben absolvieren aber viele Heilpraktiker aber auch erst eine längere Assistenzzeit, bevor sie eine eigene Praxis eröffnen.

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