DHZ-Fortbildungskalender
Süße Pflicht
Heilpraktiker bilden sich sehr engagiert und regelmäßig fort – ganz ohne Zwang und Pflicht, einfach, weil sie wissen, dass sie dies ihren Patienten schuldig sind und eine Praxis sich heutzutage auch kaum anders erfolgreich führen ließe. Doch tatsächlich sind sie auch nach der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH, Artikel 5) zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Diese Fortbildung müssen sie zudem nachweisen – im Extremfall vor Gericht.